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STANDORTSICHERUNG

Standortsicherung

Festsetzungen in Bebauungsplänen können für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Dies betrifft auch Bebauungspläne, die in der Nachbarschaft neu aufgestellt werden. Die Festsetzung der „Art der baulichen Nutzung” (z.B. Gewerbe- oder Wohngebiet) kann die zulässigen Emissionen von Firmen beeinträchtigen.

Schwierigkeiten bereiten in der Praxis häufig Probleme, z.B. durch Wohngebiete, die an bereits bestehende Betriebe heranrücken. Auch wenn die Unternehmen bereits seit Jahren am Standort ansässig sind, können sie in einem solchen Fall das Nachsehen haben.