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STANDORTPOLITIK

Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex ist der Maßstab für die Inflation. Die Inflationsrate gibt an, wie sich die Preise innerhalb einer Jahres geändert haben. Er ist für die Geldpolitik der europäischen Zentralbank von zentraler Bedeutung. Der Verbraucherpreisindex spielt zudem eine große Rolle bei Tarifverhandlungen und wird sehr häufig auch in privaten Verträgen (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) in sogenannten Wertsicherungsklauseln als Wertsicherungsmaßstab verwendet. Weiter wird er von der Statistik selbst zur Deflationierung gesamtvolkwirtschaftlicher Größen benötigt.

Der Verbraucherpreisindex ergibt sich aus der durchschnittlichen Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Er umfasst in repräsentativer Auswahl z.B. sämtliche gekauften Waren und Dienstleistungen, wie beispielsweise Nahrungsmittel, Bekleidung, Elektroartikel, Kraftfahrzeuge, Mieten, Dienstleistungen für den Friseur etc. Insgesamt werden für rund 700 Güter und Dienstleistungen Preise erhoben, teils von den statistischen Landesämtern, teils vom Statistischen Bundesamt. Die Produktvarianten (Warenkorb) werden laufend aktualisiert, das bundeseinheitliche Wägungsschema für den Verbraucherpreisindex üblicherweise alle fünf Jahre.

DOKUMENT-NR. 79116

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