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KOOPERATIONSZENTRUM VERKEHR UND LOGISTIK

Gefahrgut

Hier haben wir für Sie Informationen über den Transport gefährlicher Güter mit allen Verkehrsträgern, Lehrgangsveranstalter, Merkblätter u.v.m. zusammengefasst.

GEFAHRGUT

ADR-Vereinbarungen

ADR bedeutet European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road. Gemeint ist damit ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gefahrgut auf der Straße. mehr

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ADR-Vertragsstaaten

Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Zu den Unterzeichnerstaaten gehörten unter anderem Frankreich und Deutschland. Wirksam wurde das ADR zunächst durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht. Heute sind alle EU-Staaten auch ADR-Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig. mehr

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ADR - RID

RID steht für European Regulations concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail und ist ein europäisches Übereinkommen für Richtlinien, die den Gefahrguttransport auf Schienen betreffen. mehr

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Beförderung von radioaktiven Stoffen

Diskussionen über den Transport radioaktiver Stoffe zeigen immer wieder, dass über die Sicherheit bei der Beförderung dieser Stoffe vielfach Unwissenheit herrscht. Doch seit mehr als 40 Jahren hat es weltweit keinen Unfall mit schwerwiegenden Folgen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe gegeben. Dies muss auch in Zukunft so bleiben, egal ob es sich um radioaktive Stoffe für Medizin, Industrie und Wissenschaft handelt oder um - zahlenmäßig wenige - Sendungen für den Betrieb von Kernkraftwerken. mehr

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Elektrofahrräder und Pedelecs = Gefahrgut?

Elektrofahrräder - Pedelecs - werden immer beliebter und das nicht nur bei Sportmuffeln. Mit hochwertigen Lithium-Ionen-Akkus sind Reichweiten bis zu 150 km möglich. Dies ist auch ein Grund, weshalb diese Fahrräder immer mehr auf Reisen und Ausflügen mit Omnibussen bzw. in deren Fahrradanhängern mitgenommen werden. Was es hierbei zu beachten gibt, erfahren Sie hier. mehr

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ERICards

Emergency Response Intervention Cards   mehr

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Fahrwegbestimmung - Allgemeinverfügung Bayern

In der Neufassung der Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung für Bayern sind Regelungen über den Transportweg entzündbarer verflüssigter Gase und entzündbarer flüssiger Stoffe zu finden. mehr

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Gefahrgut-Ausnahmeverordnung

Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung enthält erleichternde Vorschriften zu verkehrsträgerspezifischen Vorschriften sowie Ausnahmen. mehr

GEFAHRGUT

Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten in der GGVSEB oder in der GGVSee zugewiesen sind, müssen unter Umständen einen Gefahrgutbeauftragten bestimmen. Hier finden Sie alle Infos über die Prüfung, Lehrgangsveranstalter, Prüfungsfragen, Verordnungen und zum Jahresbericht. mehr

GEFAHRGUT

Gefahrgutfahrer

Hier finden Sie Informationen zu Fahrzeugführerschulung, Schulungsveranstaltern, ADR-Schulungsbescheinigung, Gefahrgutbeförderungen bei schlechter Witterung u.v.m.  mehr

GEFAHRGUT

Gefahrgut im Seeschiffsverkehr

 Hier finden Sie Informationen zum IMDG-Code, zur GGVSee und zum Memorandum of Understanding (MoU) mehr

STANDORTPOLITIK

Gefahrgut im Luftverkehr - Schulungspflicht

 Für alle Beteiligten gilt hier eine Schulungspflicht! mehr

GEFAHRGUT

Gefahrguttransporte in Österreich

Neben dem ADR sind bei Transporten von, nach und durch Österreich einige innerstaatliche Besonderheiten zu beachten. Näheres erfahren Sie hier.  mehr

GEFAHRGUT

Gefahrguttransporte in der Schweiz

Der grenzüberschreitende Verkehr richtet sich nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Gesetzgebung, geregelt in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (SDR) und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV). Um dem aktuellen Stand der Technik und der Entwicklung von Stoffen Rechnung zu tragen, werden die Erlasse regelmäßig angepasst.  mehr

GEFAHRGUT

GGVSEB

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt mehr

GEFAHRGUT

Gefahrgutmerkblätter

Hier finden Sie viele Merkblätter über den Bereich Gefahrgut - von der Beförderung von Gasflaschen, Gefahrgutfahrerschulung über Eurotunnelvorschriften bis zu schriftlichen Weisungen ADR/RID. mehr

GEFAHRGUT

Kombinierter Verkehr mit Gefahrgut

Der Kombinierte Verkehr gewinnt bei der verladenden Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Für die effiziente Verbindung von Straßen- und Schienenverkehr gibt es viele gute Gründe.

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GEFAHRGUT

Postversand von Gefahrgut

Die Deutsche Post AG hat ihre „Regelungen für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen – Brief NATIONAL" den aktuellen Gefahrgutvorschriften angepasst. Da diese Regelungen privatrechtlicher Natur sind, hat die Post davon Gebrauch gemacht, im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einschränkungen und Verschärfungen ihrer Anforderungen vorzunehmen.

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GEFAHRGUT

RSEB

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)  mehr

GEFAHRGUT

Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)

Im Januar 2002 wurde das deutsche Sicherheitsüberprüfungsgesetz geändert. Im Merkblatt sind Informationen über den vorbeugenden personellen Sabotageschutz in der Wirtschaft zu finden. mehr

GEFAHRGUT

Tunnelbeschränkungen in Deutschland

Etliche Tunneldurchfahrten sind in Deutschland und zahlreichen anderen ADR-Vertragsstaaten für bestimmte kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte gesperrt. Der Hinweis erfolgt durch ein Verbotszeichen und zusätzlich durch die Kennzeichnung mit der Tunnelkategorie. mehr

GEFAHRGUT

Unfallbericht für Gefahrgut

Geschieht beim Beladen, Befüllen, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter ein Unfall oder Zwischenfall, so muss der Verlader, Befüller, Beförderer oder Empfänger der zuständigen Behörde des Staates einen Bericht vorlegen. mehr

DOKUMENT-NR. 73643

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