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LKW-MAUT

Lkw-Mautpflicht auf Bundesstraßen wird zum 1. August 2012 eingeführt

Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) hat am 15.02.2012 die Einführung der Lkw-Maut auf bestimmten vierspurigen Bundesstraßen zum 1. August 2012 bekanntgegeben und auch die Liste der dafür vorgesehenen Strecken veröffentlicht.

Der Starttermin, der schon 2011 hätte sein sollen, war mehrfach verschoben worden, zuletzt wegen der fehlenden technischen Abstimmung mit Toll Collect.

In der Region fallen - weitgehend wie erwartet - die folgenden Strecken künftig unter die Mautpflicht:

  • B 2: Donauwörth - Augsburg West (A 8)
  • B 12: Weitnau - Waltenhofen (A 980 zum Dreieck Allgäu)
  • B 17: Augsburg - Landsberg am Lech-West (A 96)
  • B 19: Waltenhofen (A 980) - Sonthofen
  • B 28: Neu-Ulm - Dreieck Hittistetten (A 7) - obwohl diese Strecke für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt ist
  • B 10: Dornstadt (A 8 Ulm-West) - Ulm

Nicht mautpflichtig wird der Aufstellung des Ministeriums zufolge die B 30 zwischen Ulm und Biberach. Auf der B 17 ist das Stadtgebiet Augsburg von der Mautpflicht ausgenommen; dies hatte die IHK im Anhörungsverfahren gefordert.  

Der Mautsatz soll jenem auf Autobahnen entsprechen, also im Durchschnitt ca. 17 ct/km.

Bundesverkehrsminister Ramsauer wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: "Damit haben wir grünes Licht. Ziel ist es, ab dem 1. August 2012 die Lkw-Maut auf rund 1000 Kilometern vierstreifigen Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard zu erheben. Die zusätzlichen Mittel fließen zweckgebunden in den Ausbau und den Erhalt der Straßeninfrastruktur." In den ersten Plänen hatte der Bund die Einführung der Maut auf rund 2000 km Bundesstraßen verfolgt.

Die Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums finden Sie im rechten Downloadbereich, ebenso wie die Auflistung der mautpflichtigen Bundesstraßen und eine Karte zur Veranschaulichung.

DOKUMENT-NR. 156993

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