- Telefon: 0821 3162-207
- Fax: 0821 3162-174
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Werbung und Wettbewerbsrecht > Wettbewerbsbeschwerden
Die Überwachung der Wettbewerbsvorschriften ist keine Aufgabe der staatlichen Behörden. Vielmehr hat nach dem Gesetz jeder Mitbewerber das Recht, gegen unzulässige Werbung seiner Konkurrenten vorzugehen. Soweit davon nicht Gebrauch gemacht wird, können Firmen ihre Beschwerden bei der IHK vorbringen. Das Geschäftsfeld Recht und Steuern greift in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Wettbewerbsverstöße auf und bringt sie ggf. auch vor Gericht.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.