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WERBUNG UND WETTBEWERBSRECHT

Wettbewerbsbeschwerden

Die Überwachung der Wettbewerbsvorschriften ist keine Aufgabe der staatlichen Behörden. Vielmehr hat nach dem Gesetz jeder Mitbewerber das Recht, gegen unzulässige Werbung seiner Konkurrenten vorzugehen. Soweit davon nicht Gebrauch gemacht wird, können Firmen ihre Beschwerden bei der IHK vorbringen. Das Geschäftsfeld Recht und Steuern greift in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Wettbewerbsverstöße auf und bringt sie ggf. auch vor Gericht.

DOKUMENT-NR. 73937

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