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SCHUTZ DER KUNDEN- UND LIEFERANTENDATEN

Datenschutz

Eine zunehmende Sensibilität verlangt von den Unternehmen einen sorgfältigen Umgang mit Kunden- und Lieferantendaten. Das IHK-Merkblatt "Datenschutz im Unternehmen" gibt einen ersten Überblick über das, was Unternehmen in datenschutzrechtlicher Hinsicht beachten müssen.

Einen Einblick in die Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung von personenbezogenen Daten speziell für Werbezwecke gibt das IHK-Merkblatt "Datenschutz und Werbung".

Für die Einhaltung des Datenschutzes ist in erster Linie die Unternehmensleitung verantwortlich. Diese muss aber unter gewissen Voraussetzungen formell einen Datenschutzbeauftragten für den Betrieb bestellen. Das IHK-Merkblatt „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte“ informiert über Fragen wie z. B.: Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Wie bestelle ich einen  Datenschutzbeauftragten? Welche Rechte und Pflichten hat der Datenschutzbeauftragte? Wo kann ich mich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren? Wo erhalte ich Musterverträge?

Alle Merkblätter finden Sie nebenstehend unter "Mehr zu diesem Thema".

DOKUMENT-NR. 73601

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