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GEMA-Gebühr
(PDF, 52 KB) (Dokument-Nr.: 137523) -
Urheberrecht
(PDF, 89 KB) (Dokument-Nr.: 76137)
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Künstlerische, naturwissenschaftliche oder technische Leistungen stellen - wirtschaftlich betrachtet - Arbeitsprodukte dar. Häufig liegt es deshalb im Interesse des Urhebers, sein Werk finanziell zu vermarkten. Darüber hinaus wird er sich regelmäßig die Entscheidung darüber vorbehalten wollen, ob und in welcher Form das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ziel des Urheberrechtes ist es, diese berechtigten Interessen der Kreativen zu schützen.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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