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Vollmachten im Geschäftsverkehr
(PDF, 59 KB) (Dokument-Nr.: 76195)
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Grundsätzlich ist nur der Geschäftsinhaber oder gesetzliche Vertreter, z. B. der GmbH-Geschäftsführer berechtigt wirksame Verträge für seinen Gewerbebetrieb abzuschließen. Die Durchführung dieser Regelung ist jedoch nicht praktikabel, da die Komplexität des Wirtschaftslebens es unmöglich macht, alle Entscheidungen höchstpersönlich durch den Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer zu treffen. Aus diesem Grund ist es notwendig, Verantwortung durch Delegation von Aufgaben an Mitarbeiter abzugeben und diesen die notwendigen Vollmachten zu übertragen.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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