. .

MITARBEITER VERTRETEN DAS UNTERNEHMEN

Vollmachten

Grundsätzlich ist nur der Geschäftsinhaber oder gesetzliche Vertreter, z. B. der GmbH-Geschäftsführer berechtigt wirksame Verträge für seinen Gewerbebetrieb abzuschließen. Die Durchführung dieser Regelung ist jedoch nicht praktikabel, da die Komplexität des Wirtschaftslebens es unmöglich macht, alle Entscheidungen höchstpersönlich durch den Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer zu treffen. Aus diesem Grund ist es notwendig, Verantwortung durch Delegation von Aufgaben an Mitarbeiter abzugeben und diesen die notwendigen Vollmachten zu übertragen.
 

DOKUMENT-NR. 73587

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0821 3162-207
  • Fax: 0821 3162-174

Kontaktdaten speichern (V-Card)