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RECHT UND STEUERN

Handelsrecht

RECHT UND STEUERN

Angaben auf Geschäftsbriefen

 Zum Schutz des Geschäftsverkehrs und zur Information der potenziellen Vertragspartner müssen Unternehmen auf ihren Geschäftsbriefen bestimmte Angaben machen. mehr

VERTRAGSRECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Handelsregister und Firmenname

Jedes Unternehmen kann sich -unabhängig von der Rechtsform- in das Handelsregister das in Schwaben bei den Registergerichten in Augsburg, Memmingen und Kempten geführt wird, eintragen lassen. Ab einer gewissen Größenordnung und für bestimmte Rechtsformen besteht sogar eine Eintragungspflicht. Die Anmeldung muss immer über einen Notar erfolgen. Die Handelsregistereintragung berechtigt u.a. zur Führung eines Firmennamens. Dieser kann zur Selbstdarstellung des Unternehmens beitragen, doch bei der Wahl müssen gewisse Regeln beachtet werden.   mehr

VERTRAGSRECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Handelsvertreterrecht

Am Anfang benötigen Handelsvertreter einen Vertrag, der alle wichtigen Punkte der Zusammenarbeit regelt. Am Ende müssen sie ihren Ausgleichsanspruch berechnen können. mehr

DOKUMENT-NR. 105930

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