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RECHT UND STEUERN

Gesellschaftsrecht

Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes muss die Entscheidung getroffen werden, ob das Unternehmen als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftreten soll. Die deutsche Rechtsordnung gibt eine Reihe von Gesellschaftformen vor. Außerdem besteht auch die Möglichkeit ausländische Gesellschaftformen – wie beispielsweise die englische Limited – anzunehmen. Das Geschäftsfeld Recht und Steuern gibt Auskünfte zu den verschiedenen Gesellschaftsformen und deren rechtliche Voraussetzungen. Mitgliedsunternehmen der IHK Schwaben erhalten kostenlos Vertragsmuster für die Gründung einer GbR oder GmbH sowie für die Anstellung des Geschäftsführers.

Das Gesellschaftsrecht regelt die Beziehungen der Gesellschaft  zu ihren Gesellschaftern, zu außenstehenden Dritten (Geschäftspartnern) sowie das Verhältnis der beteiligten Gesellschafter untereinander. Häufig geht es dabei um Fragen der Haftung und der Vertretungsbefugnisse nach außen sowie Gewinnbeteiligung, Mitspracherechte und die Geschäftsführung innerhalb der Gesellschaft. Das Geschäftsfeld Recht und Steuern kann den Unternehmen erläutern, wie diese Punkte für jede Gesellschaftsform im Gesetz spezifisch geregelt sind.

DOKUMENT-NR. 148643

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