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Mit Schreiben vom 02.01.2013 hat das BMF für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG in Höhe von 2,04 % mitgeteilt.
Anwendungsvoraussetzungen, § 199 BewG
Das vereinfachte Ertragswertverfahren kann angewendet werden, sofern es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§§ 109, 11 Abs. 2, 199 BewG). Es beinhaltet einige Vereinfachungen und Typisierungen, so u.a. den Verzicht auf eine Finanzplanung für die Zukunftswerte.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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