. .

PRIVATES GERICHT

Schiedsgericht

Schiedsgericht über die IHK Schwaben

Schiedsgerichte sind eine gute Alternative zu den staatlichen Gerichten. Es sind private, d.h. nicht staatliche Gerichte, die über Streitigkeiten abschließend und verbindlich entscheiden. Voraussetzung hierbei ist eine vertragliche Vereinbarung, dass nicht die staatlichen Gerichte, sondern ein Schiedsgericht einen Streitentscheid vornehmen müssen.

Vorteil: Zeit- und Kostenersparnis. Während sich ein Gerichtsverfahren oftmals über drei Instanzen hinziehen kann, beschränkt sich das schiedsgerichtliche Verfahren - außer bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln - auf eine Instanz. Lediglich eine Instanz zu haben bedeutet aber auch, keine weitere Möglichkeit zu haben, an sein „Recht“ zu kommen, wenn man in dieser einen Instanz unterlegen ist. Nimmt man als Vergleichsmaßstab nur eine Instanz der staatlichen Gerichte, ist ein Schiedsgericht jedoch teurer.

Wurde ein schiedsgerichtliches Verfahren vereinbart, können die Parteien ihre Streitigkeiten nicht vor einem ordentlichen Gericht verhandeln, den staatlichen Gerichten fehlt dann die Zuständigkeit.
Auf Wunsch der Parteien werden ein oder mehrere Schiedsrichter von der IHK Schwaben benannt. Die Parteien und die Schiedsrichter müssen das Verfahren dabei selbst administrieren. Wir als IHK Schwaben kooperieren mit dem Schiedsgericht der IHK für München und Oberbayern.

Schiedsgericht der IHK für München und Oberbayern

Vertragsparteien können auch vereinbaren, im Streitfall nicht zu einem staatlichen Gericht zu gehen, sondern das Schiedsgericht der IHK München, das Mitglied in der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ist, anzurufen. Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliedsunternehmen der IHK Schwaben.

Die IHK München bietet dazu Musterklauseln, eine Verfahrens- und Kostenordnung, einen externen Schiedsrichterpool und die Administrierung der Verfahren an.

Die Kosten für das Verfahren sind abhängig vom Streitwert und setzen sich aus einer Gebühr für die administrierende Geschäftsstelle und dem Schiedsrichterhonorar zusammen. Einigen die Parteien sich im schiedsgerichtlichen Verfahren oder ergeht ein Schiedsspruch, halten sie einen einem rechtskräftigen Urteil entsprechenden vollstreckbaren Titel in Händen.

Schließlich befindet sich in den Geschäftsräumen der IHK München auch eine Geschäftsstelle der DIS, bei der beispielsweise Klagen fristwahrend eingereicht werden können.
IHK für München und Oberbayern, Tel: 089/5116-150.

DOKUMENT-NR. 70931

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0821 3162-181
  • Fax: 0821 3162-174

Kontaktdaten speichern (V-Card)