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VORGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Mediation

Es gibt verschiedene Arten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die bekanntesten Formen sind die Schlichtung, die Mediation. Bei der Schlichtung lassen sich die Parteien einen Lösungsvorschlag von einem Schlichter unterbreiten. Bei der Mediation erarbeiten die Parteien mit der Unterstützung eines Mediators selbstständig die Lösung des Konfliktes.

Schlichtungs- und Mediationsstelle der IHK Schwaben

Ein Modell zur Beilegung von Streitigkeiten im kaufmännischen Bereich bietet die Industrie- und Handelskammer Schwaben gemeinsam mit dem Augsburger AnwaltVerein e.V. an.

Seit dem 11.10.2001 gibt es eine gemeinsame Schlichtungs- und Mediationsstelle der IHK Schwaben und des Augsburger AnwaltVereins e.V. zur Beilegung von kaufmännischen Streitigkeiten (MKS). Die Stelle dient der Wirtschaft, ihre Streitigkeiten schnell, kostengünstig, effektiv und tragfähig beizulegen. Prozesse sind oft langwierig und teuer. Sie können, da öffentlich, zu Imageverlusten der betroffenen Unternehmen führen. Vor allem aber schaffen Gerichtsentscheidungen Gewinner und Verlierer. Normalerweise bedeuten sie deshalb das Ende der Geschäftsbeziehung. Diese Nachteile können durch außergerichtliche Mediation vermieden werden. Die Parteien müssen sich aber auf Konfliktlösung im Wege der Mediation verständigen. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren. Ausgebildete Schlichter/Mediatoren versuchen, mit den Beteiligten interessengerechte, nicht ausschließlich gesetzesorientierte Lösungen zu erarbeiten.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung der MKS.

Zur Aufnahme in Ihre Verträge empfehlen wir folgende Musterklausel:

„Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit, vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Schlichtung oder Mediation nach den Bestimmungen der Schlichtungs- und Mediationsstelle der Industrie- und Handelskammer Schwaben und des Augsburger AnwaltVereins e.V. zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten durchzuführen.“

DOKUMENT-NR. 70923

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