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INTERNET UND RECHT

Sonstige Informationspflichten

Neben der Anbieterkennzeichnung und der Widerrufsbelehrung muss ein Unternehmen, das über das Internet Geschäfte mit Verbrauchern macht, eine Fülle weiterer Informationspflichten erfüllen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist besonders deshalb von großer Bedeutung, weil andernfalls die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts gar nicht zu laufen beginnt.

DOKUMENT-NR. 74565

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