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Fernabsatzrecht: Der virtuelle Marktplatz und seine Tücken
(PDF, 93 KB) (Dokument-Nr.: 75186) -
Bestellformular für Musterverträge / Mustertexte
(PDF, 12 KB) (Dokument-Nr.: 75242)
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Jedes Unternehmen, das über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss Verbraucher über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informieren. Davon gibt es nur einige wenige Ausnahmen. Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angaben von Gründen zu lösen. Erst durch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fängt die Widerrufsfrist an zu laufen. Die Belehrung muss dabei beinhalten, dass ein Widerrufsrecht besteht, wie es auszuüben ist, an wen der Widerruf zu richten ist und die damit eintretenden Rechtsfolgen. Mitgliedsunternehmen der IHK Schwaben können ein kostenloses Muster für eine Widerrufsbelehrung anfordern.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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