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INTERNET UND RECHT

Anbieterkennzeichnung

Alle Unternehmen mit eigenem Internetauftritt sind verpflichtet, umfangreiche Informationen in einem sogenannten Webimpressum (Anbieterkennzeichnung) zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht trifft nicht nur Online-Shops, sondern jedes Unternehmen, welches lediglich Informationen über seine Produkte oder das Unternehmen im Internet präsentiert.
Bei einem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

DOKUMENT-NR. 74329

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