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Fernabsatzrecht: Der virtuelle Marktplatz und seine Tücken
(PDF, 93 KB) (Dokument-Nr.: 75186) -
Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)
(PDF, 56 KB) (Dokument-Nr.: 74331)
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Alle Unternehmen mit eigenem Internetauftritt sind verpflichtet, umfangreiche Informationen in einem sogenannten Webimpressum (Anbieterkennzeichnung) zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht trifft nicht nur Online-Shops, sondern jedes Unternehmen, welches lediglich Informationen über seine Produkte oder das Unternehmen im Internet präsentiert.
Bei einem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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