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ÜBERBLICK

Handwerksrechtliche Bestimmungen und ihre Auslegung

Die Frage der Zugehörigkeit eines Gewerbebetriebs zur Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder zur Handwerkskammer (HwK), also die Abgrenzung zum Handwerk, beschäftigt die IHK in ihrem Tagesgeschäft häufig. Vor allem Existenzgründer sollten sich noch vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit mit der Frage beschäftigen, ob es sich um ein nach der Handwerksordnung zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Das nebenstehende Merkblatt gibt hierzu erste Erläuterungen.

Ob die Handwerkskammer dies genau so sieht, sollte direkt bei der Handwerkskammer erfragt werden.

DOKUMENT-NR. 81001

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