Es gibt eine Vielzahl von Gründen für eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Initiative kann dabei sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer ausgehen.
Am häufigsten kommen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung zur Anwendung. Dabei wird das Arbeitsverhältnis einseitig, in der Regel gegen den Willen des anderen Vertragspartners, von einer Vertragspartei gekündigt.
Unter Umständen muss einer Arbeitgeberkündigung auch eine Abmahnung vorausgehen. Wie eine Abmahnung konkret aussieht und was für eine Wirksamkeit beachtet werden sollte, finden Sie in dem Merkblatt "Abmahnung – Tipps und Hinweise für Arbeitgeber".
Hieraus ergeben sich zwangsläufig einige Fragen nach der richtigen Kündigungsfrist und Form, aber auch nach möglichen Gründen. Häufig wird sich an eine Arbeitgeberkündigung auch eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers anschließen. Ziel der Kündigungsschutzklage ist die Weiterbeschäftigung. Dahinter steht aber oftmals eher der Wunsch des scheidenden Mitarbeiters nach einer Abfindungszahlung.
Daneben kann das Ende eines Arbeitsverhältnisses auch durch einen Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Hier sind sich beide Vertragsparteien über die Beendigung und die sich hieraus ergebenden Schritte einig.
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie in dem Merkblatt "Beendigung von Arbeitsverhältnissen". Das Merkblatt "Arbeitszeugnis" zeigt wie ein Arbeitszeugnis konkret aussehen sollte und worauf bei der Erstellung zu achten ist.