Der Grundstein für eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter wird bereits am Anfang gelegt. Dabei gilt es jedoch für den Arbeitgeber einige wichtige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Das Merkblatt "Einstellung von Arbeitnehmern" führt Sie durch die entscheidenden Stationen bei der Einstellung. Angefangen von der richtigen Stellenausschreibung über die vorzulegenden Arbeitsunterlagen, bis schließlich zum Vertragsschluss.
Gerade beim Abschluss des Arbeitsvertrages ist, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, zu beachten, dass dieser auch mündlich möglich ist (Ausnahme: Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses und ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot müssen schriftlich vereinbart werden).
Der Arbeitgeber ist jedoch durch das Nachweisgesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbestimmungen über
- Name und Anschrift der Vertragsparteien,
- Beginn (bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch die voraussichtliche Dauer) des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsort (gegebenenfalls Hinweis auf verschiedene Beschäftigungsorte),
- Tätigkeit,
- Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts,
- Arbeitszeit,
- Urlaub,
- Kündigungsfristen,
- anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
- geringfügig Beschäftigte müssen darauf hingewiesen werden, dass sie in der Rentenversicherung durch Aufstockung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge höhere Rentenanwartschaften und Ansprüche auf weitere Leistungen der Rentenversicherung (wie beispielsweise Kuren) erwerben können
schriftlich auszuhändigen. Im Übrigen empfiehlt es sich aber auch schon aus Beweisgründen, einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen und die hier genannten Punkte vertraglich zu regeln. Dies vermeidet Unsicherheiten auf beiden Seiten.
Neben dem klassischen Arbeitsverhältnis nutzen viele Unternehmen die Möglichkeiten, Schüler und Studenten durch Praktika und Ferienjobs kennenzulernen und Interesse am Unternehmen und Berufsbild zu vermitteln. In wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen sind in dem Merkblatt "Praktika – Was Arbeitgeber wissen müssen" zusammengefasst.
Bei weitergehenden Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich für eine erste Aufschlussberatung zur Seite.
Da im Arbeitsrecht neben einer Vielzahl von Gesetzen auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten können, ist im Einzelfall eine eingehende Rechts- und Steuerberatung ratsam.