Downloads
-
Löhne und Gehälter, Tarifhinweise
(PDF, 43 KB) (Dokument-Nr.: 75738)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Arbeitsrecht und Personal > Löhne und Gehälter, Tarifhinweise
Schwäbische Unternehmen können bei der IHK für ihre Mitarbeiter Regelungen aus diversen Tarifverträgen erfragen, beispielsweise zur tariflichen Entlohnung und tariflichen Urlaubsansprüchen. Individuelle Tarifzuordnungen, die Auslegung von Tarifverträgen oder eine Rechtsberatung sind nicht möglich. Das sind Aufgaben der jeweiligen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Tarifabschlüsse gibt es nicht für jede Branche und auch nicht jeder Beruf wird in den jeweiligen Tarifunterlagen erwähnt. Gerade bei neuen Branchen, als Beispiel seien hier die IT-Dienstleistungen erwähnt, und bei neuen Berufsbildern kann es deshalb für Arbeitgeber erforderlich sein, sich einem vergleichbaren Tarifvertrag "anzulehnen". Weiterführende Informationen, Links und Antworten auf die Fragen "Wann gilt ein Tarifvertrag?" "Für welche Branchen gibt es Mindestlöhne?" stehen als Download bereit.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.