Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kann ein Unternehmen von Mitbewerbern oder bestimmten Verbänden verwarnt werden. Mit einer sog. Abmahnung wird es aufgefordert, eine bestimmte Werbung künftig zu unterlassen (Unterlassungserklärung) und die Kosten der Abmahnung zu übernehmen. Das Geschäftsfeld Recht / Fair Play kann erste Hinweise geben, inwieweit eine Abmahnung berechtigt ist.
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Die Einigungsstelle schlichtet wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen untereinander, aber auch zwischen Vereinen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und Unternehmen andererseits.
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