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BESTEUERUNG

Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer

BILANZÜBERMITTLUNG ELEKTRONISCH

E-Bilanz ab 2013

In 2014 müssen Bilanzen für das Jahr 2013 verpflichtend auf elektronischem Weg abgegeben werden. Nicht die Art der Übermittlung ist jedoch das Problem, sondern der Umfang der zu übermittelnden Daten. Diese dürften sich über kurz oder lang vervielfachen, ein Mehraufwand ist zu befürchten. mehr

LOHNSTEUERKARTE WAR GESTERN!

Verschiebung von ELStAM auf 2013

Das bisherige Lohnsteuerabzugsverfahren wird ab 2012 durch ein neues Verfahren ersetzt, das sich ELStAM nennt (steht für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale).  mehr

INLANDSREISEKOSTEN

Reisekosten Inland

Die IHK informiert über die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Dienst- und Geschäftsreisen im Inland auf Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008). mehr

AUSLANDSREISEKOSTEN

Reisekosten Ausland

Die IHK informiert Sie über die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland. mehr

AFA

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde der § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) grundlegend neu geregelt. Aus der Ansparabschreibung wurde der Investitionsabzugsbetrag. Ab 2009 sind durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets 'Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung' (Konjunkturpaket I) weitere von uns geforderte Verbesserungen umgesetzt worden.  mehr

KFZ-KOSTEN

Die ertrags- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Kraftfahrzeugkosten

Hier erfahren Sie, wie Kfz-Kosten steuerlich einzustufen sind   mehr

RECHNUNGSEINBEHALT

Bauabzugsbesteuerung - Hinweise zur Funktionsweise

Hinweise zur Funktionsweise der Bauabzugsbesteuerung finden Sie hier. mehr

© Westend61/F1online

GEWINNERMITTLUNG

Einnahmenüberschussrechnung

Unternehmer, die weder buchführungspflichtig noch im Handelsregister eingetragen sind und zudem bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen unterschreiten, dürfen ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. mehr

DOKUMENT-NR. 70791

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