In 2014 müssen Bilanzen für das Jahr 2013 verpflichtend auf elektronischem Weg abgegeben werden. Nicht die Art der Übermittlung ist jedoch das Problem, sondern der Umfang der zu übermittelnden Daten. Diese dürften sich über kurz oder lang vervielfachen, ein Mehraufwand ist zu befürchten.
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Unternehmer, die weder buchführungspflichtig noch im Handelsregister eingetragen sind und zudem bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen unterschreiten, dürfen ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
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