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Gerichtsverfahren
(PDF, 69 KB) (Dokument-Nr.: 78829)
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Neben den verschiedenen Wegen einen Streit außergerichtlich beizulegen, besteht auch die Möglichkeit ein staatliches Gericht zur Klärung der Rechtslage anzurufen.
Dies kann sofort nach dem Auftreten des Konflikts oder erst nach einem erfolglosen Versuch einer außergerichtlichen Streitbelegung erfolgen. Da eine außergerichtliche Streitbeilegung gegenüber dem gerichtlichen Verfahren viele Vorteile bietet und im Falle ihres Scheiterns ein Gerichtsverfahren problemlos nachgeschaltet werden kann, empfiehlt es sich grundsätzlich zunächst zu versuchen, den Streit gütlich zu klären. Entschließt man sich zu einem Gerichtsverfahren, sind für Sie die nebenstehenden Informationen zum Gerichtswesen, dem Gerichtsverfahren und den Gerichtskosten von Nutzen.
© IHK Schwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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