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Es gibt genehmigungsbedürftige und erlaubnispflichtige Gewerbe, deren nähere Zugangsvoraussetzungen in der Gewerbeordnung zu finden sind. Aber auch in anderen Gesetzen finden sich für bestimmte Gewerbe festgelegte Voraussetzungen, die der Gewerbetreibende vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit erfüllen muss. Es gibt auch Regelungen, die sich auf die spätere Gewerbeausübung beziehen. Jeder angehende Selbstständige muss sich über die behördlichen Vorgaben informieren, um nicht später mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Informationen für einige dieser „besonderen“ Gewerbe haben wir für Sie zusammengestellt, wobei die Liste nicht abschließend ist.