. .
Illustration

ERLAUBNISPFLICHTIGE GEWERBE

Sonstige Gewerbe mit besonderen Zugangsvoraussetzungen

Es gibt genehmigungsbedürftige und erlaubnispflichtige Gewerbe, deren nähere Zugangsvoraussetzungen in der Gewerbeordnung zu finden sind. Aber auch in anderen Gesetzen finden sich für bestimmte Gewerbe festgelegte Voraussetzungen, die der Gewerbetreibende vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit erfüllen muss. Es gibt auch Regelungen, die sich auf die spätere Gewerbeausübung beziehen. Jeder angehende Selbstständige muss sich über die behördlichen Vorgaben informieren, um nicht später mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Informationen für einige dieser „besonderen“ Gewerbe haben wir für Sie zusammengestellt, wobei die Liste nicht abschließend ist.

© ctacik - Fotolia

GEWERBERECHT

Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit

Zeitarbeitsunternehmen unterfallen den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Näheres zur Gründung und Führung des Gewerbebetriebes finden Sie hier. mehr

GEWERBERECHT

Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen

Wer als Bewachungsunternehmer eine Selbstständigkeit anstrebt, muss persönlich geeignet und fachlich qualifiziert sein. Welche Voraussetzungen der Gesetzgeber vorschreibt ersehen Sie aus dem Merkblatt.   mehr

© fotofuerst - Fotolia

IHK24

Finanzwesen

© beyond fotomedia/F1online

DIENSTLEISTUNGEN

Immobilienwirtschaft

Die IHK Schwaben liefert Basisinformation für die Immobilienwirtschaft und unterstützt Anliegen der Branchen. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder bei Gesetzgebungsinitiativen und informieren über neue Gesetze. mehr

© Fancy/F1online

GEWERBERECHT

Reisebüro/Reiseveranstalter

Die nachfolgende Information versucht, die wichtigsten Unterschiede und Kriterien für die Zuordnung als Reisebüro oder Reiseveranstalter herauszuarbeiten.   mehr

GEWERBERECHT

Schädlingsbekämpfer

Schädlingsbekämpfer müssen sowohl umfangreiche Kenntnisse der eingesetzten Arbeitsmittel als auch der Schädlingsarten haben. Über die Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe lesen Sie hier. mehr

GEWERBERECHT

Waffenhandel

Wer mit Waffen und Munition handeln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Gefordert wird u.a. ein Sachkundenachweis. mehr

© RelaXimages RF/F1online

IHK24

Transport

© Falko Matte - Fotolia

GEWERBERECHT

Versicherungsvermittler

Die IHK Schwaben kümmert sich um die Belange der Versicherungswirtschaft. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder bei Gesetzgebungsinitiativen, organisieren Veranstaltungen und bieten verschiedenste Dienstleistungen für diese wichtige Branche. Betriebsbesuche runden das Angebot ab und verfolgen das Ziel, nähere Kontakte zu Schlüsselunternehmen in der Region zu knüpfen. mehr

DOKUMENT-NR. 80442

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0821 3162-221
  • Fax: 0821 3162-174

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • PRESSEMELDUNGEN

Zur Zeit gibt es in diesem Bereich keine aktuellen Inhalte.