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ARBEITSRECHT UND PERSONAL

Teilzeit, Minijob, Befristung, Kurzarbeit

Neben der klassischen Vollzeitbeschäftigung gibt es weitere flexible Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Anforderungen an eine moderne Personalpolitik sind zunehmend vom Wunsch nach Flexibilität geprägt. Mit Hilfe von flexiblen Beschäftigungsmodellen können die betrieblichen Anforderungen mit den individuellen Wünschen der Mitarbeiter in Einklang gebracht werden.

So bietet die Teilzeitarbeit dem Unternehmen die Möglichkeit zu arbeitsintensiven Zeiten eine höhere Zahl an Mitarbeitern und damit erhöhte Produktivität zu erreichen. Phasen ohne volle Auslastung kommen dagegen mit weniger Beschäftigten aus. Die Mitarbeiter können ihrerseits bspw. Familie und Beruf besser vereinbaren. Genauere Informationen zum rechtlichen Rahmen und Ablauf bietet das Merkblatt "Teilzeitarbeit und Befristete Arbeitsverhältnisse".

Auch die Befristung von Arbeitsverhältnissen bietet einen wichtigen Baustein für den flexiblen Umgang mit dem tatsächlichen Arbeitskräftebedarf von Unternehmen. So wird die Einstellungshürde für kurzfristige Projekte deutlich herabgesetzt. Eine zunächst zeitlich befristete Einstellung von Mitarbeitern lässt eine überschaubare Personalplanung zu. Für den Fall der Nichtverlängerung kann das Risiko eines unwägbaren Kündigungsschutzprozesses weitgehend vermieden werden. Das Merkblatt "Teilzeitarbeit und Befristete Arbeitsverhältnisse" zeigt worauf beim Abschluss von befristeten Verträgen geachtet werden sollte.

Eine Sonderrolle kommt sog. Minijobs und kurzfristig Beschäftigten zu. Diese Sonderform der Teilzeitbeschäftigung wird im Merkblatt "Minijobs und kurzfristig Beschäftigte" näher dargelegt.

Ein wichtiges Werkzeug der flexiblen Personalpolitik stellt die Kurzarbeit dar. Darunter versteht man eine vorübergehende Verkürzung bis hin zur vorübergehenden Einstellung (sog. Kurzarbeit Null) der betrieblichen Arbeitszeit in dem gesamten Betrieb oder organisatorisch abgrenzbaren Teilen. Sie dient dazu, den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer zu erhalten. Detailliertere Informationen enthält das Merkblatt "Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld".

DOKUMENT-NR. 82236

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