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ARBEITSRECHT UND PERSONAL

Hinweise für Arbeitnehmer

Die IHK Schwaben kann arbeitsrechtliche Erstauskünfte nur an die kammerzugehörigen Mitgliedsunternehmen erteilen. Eine Beratung von Arbeitnehmern ist daher nicht möglich.

Arbeitnehmer erhalten Antworten aus Fragen des Arbeitsrechts über das Bürgertelefon des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 20:00 Uhr - Tel.: 01805 676713 zu 14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/Min. aus dem Mobilfunknetz.

Die zuständigen Arbeitsgerichte erteilen Auskünfte nur im Zusammenhang mit konkreten Klagevorbereitungen.

Eine fundierte Rechtsberatung erhalten Arbeitnehmer zudem bei auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten oder Fachanwälten für Arbeitsrecht. Den passenden Rechtsanwalt finden Sie bspw. über die Rechtsanwaltskammer München oder den örtlichen Anwaltsverein.

DOKUMENT-NR. 75565

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