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ABSCHLUSSPRÜFUNG

Zulassung zur Prüfung

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Besonders gute Leistungen in Ausbildungsbetrieb und Schule machen es möglich, bei der IHK einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. mehr

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Externenprüfung: Mit Berufserfahrung zum Abschluss

Mit einschlägiger Berufserfahrung können Sie gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ablegen.
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DOKUMENT-NR. 70356

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